FAQ zum neuen Quartier
Das Projekt / Vorhaben befindet sich aktuell im Bauleitplanverfahren, in der frühzeitigen Beteiligung. Das ist die erste von mindestens zwei Beteiligungsschritten. Das Bauleitplanverfahren dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen (Schaffung von Baurechten) für die spätere Umsetzung der Gebietsentwicklung auf dem ehemaligen Kasernenareal.
Formal wird die Stadt jeweils mindestens eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit in den Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans und zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchführen. Dies erfolgt in Form der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe mit vorheriger ortsüblicher öffentlicher Bekanntmachung. Zur Durchführung dieses förmlichen Beteiligungsprozesses bedarf es der Beschlussfassung in den zuständigen politischen Gremien der Stadt Koblenz (sog. Entwurfs- und Offenlagebeschluss).
Darüber hinaus beabsichtigt die Stadt ergänzende Beteiligungsverfahren auch für besondere Zielgruppen, z. B. für Kinder- und Jugendliche, Senioren oder Behinderte.
BPD wird zusätzlich in unregelmäßigen Abständen auf der Projekthomepage über den Planungsfortschritt informieren. Außerdem soll den Bürgern im Frühling/Sommer in Abhängigkeit von der Pandemiesituation auch die Besichtigung der Fritsch-Kaserne mit weiteren Informationsangeboten Vor-Ort ermöglicht werden
Die BPD entwickelt fertige Wohnungen und Häuser und es ist kein Verkauf von einzelnen Wohnbau-Grundstücken vorgesehen.
Für die Rückbau- und Abrissmaßnehmen wird ein Abriss- und Bodenmanagementkonzept erstellt. Darin werden unter anderem Themen, wie Baustellenlogistik, Recycling von Baumaterialien und Minimierung von Immissionen wie Staub und Lärm behandelt.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird ein Energiekonzept erarbeitet. Darin werden unterschiedliche technische Varianten der Energieversorgung (u.a. dezentrale und zentrale Energieversorgungsvarianten) für das Quartier erarbeitet und im Hinblick auf die Energie- und Klimabilanz sowie die Wirtschaftlichkeit bewertet.
Ja – der Bebauungsplan wird eine textliche Regelung zur Unzulässigkeit von sog. Schottergärten enthalten.
Die Pflicht zu Dach- und Fassadenbegrünung wird im weiteren Verfahren für alle Gebäudetypen geprüft und im Klimagutachten untersucht. Mindestens für Flachdächer ist die Festsetzung einer anteiligen Dachbegrünung vorgesehen.
Für Vorschriften bezüglich zu verwendender Baumaterialien insbesondere zu nachhaltigen Baumaterialien mangelt es im Bauleitplanverfahren an einer Rechtsgrundlage. Aus diesem Grund ist es nicht möglich Festsetzungen zu diesem Thema zutreffen.
Die Verwendung nachhaltiger Materialien kann nur unter Berücksichtigung des Ziels wirtschaftlicher Kauf- und Mietpreise berücksichtigt werden.
Die Idee des Stellplatzkonzeptes sieht derzeit vor, dass (mindestens) ein Stellplatz wohnungsnah zur Verfügung stehen soll, bei Mehrfamilienhäusern in Tiefgaragen und Einfamilienhäuser auf dem Grundstück. Weitere Stellplätze sind in der Quartiersgarage vorgesehen, ob es sich dabei um Miet- oder Kaufplätze handelt, ist noch offen.
Bei der Planung werden die Stellplatzschlüssel der Stellplatzsatzung der Stadt Koblenz aus dem Jahr 2020 angesetzt. In der aktuellen Fassung der Stellplatzsatzung werden unter anderem folgende Stellplatzschlüssel festgelegt:
- Einfamilienhaus - 1-2 Stellplätze
- Mehrfamilienhäuser - Wohnungen bis 60 m² 1 Stellplatz; Wohnungen ab 60 m² 1,2 Stellplätze
Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Werte im Rahmen von vorgegebenen Bandbreiten festgelegt werden bzw. ob im Rahmen der Vorgaben der Satzung, z. B. aufgrund des Mobilitätskonzeptes modifizierte Stellplatzschlüssel vertretbar sind.
Die Elektromobilität wird im Mobilitätskonzept berücksichtig. Es wird geprüft, in welchem Umfang Infrastruktur in Form von Ladesäulen im Quartier zu errichten sind. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls sichergestellt, dass es zu keiner Überlastung des Netzes kommt. Zudem beinhaltet die Stellplatzsatzung der Stadt Koblenz Vorgaben zur Infrastruktur für Elektromobilität. Diese Vorgaben sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Ebenso sind die gesetzlichen Vorgaben (z. B. Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) und wahrscheinlich weitere zukünftige) Vorgaben sowie die erforderlichen Abstimmungen mit den Energieversorgern zu berücksichtigen.
Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes werden unterschiedliche Ansätze zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs geprüft unter anderem die Stärkung des ÖPNV, Car-Sharing, Bike-Sharing, Lastenfahrräder, Transportkarren, E-Bike-Stationen und Modelle für Fahrgemeinschaften.
Dem Anteil von sozial gefördertem Wohnungsbau sowie der Aufteilung der Nutzungen insbesondere der Wohnnutzungen liegt der städtebauliche Vertrag zwischen der Stadt Koblenz und dem Investor zugrunde. Die Aufteilung der Wohnnutzungen ist aus städtebaulicher Sicht dem Standort angepasst und entspricht auch dessen Bedeutung für den Stadtteil. Ziel ist es auch, eine neue Stadtteilmitte zu schaffen von der auch die angrenzenden Stadtteile und Gemeinden profitieren.
Das städtebauliche Konzept sieht unterschiedlich gestaltete Plätze und Aufenthaltsbereiche im Quartier vor. Zum einen gibt es belebte Stadtplätze im Osten des Quartiers sowie an der ehemaligen Hauptzufahrt und die Urbane Achse mit dem angeschlossenen Stadtbalkon im nördlichen Bereich des Quartiers. Zum anderen bietet das Grüne Band weitere Aufenthaltsbereiche u.a. zum Spielen, Bewegen und Verweilen. Zudem ergeben sich durch die Bebauungsstruktur kleinere Teilquartiere, beispielsweise die Innenhofbereiche im südlichen Band, die den Charakter von halböffentlichen Räumen aufweisen.
Gemäß städtebaulichem Vertrag sind 10.000 m² Grundstücksfläche für Gemeinbedarf, zentrale Einrichtungen und Nahversorgung vorzuhalten. Darin sind beispielsweise Veranstaltungsräume enthalten.
Laut städtebaulichem Vertrag ist vorgesehen, Wohnen mit Seniorenbetreuung / Altenpflege oder Servicewohnen im Rahmen des zu errichtenden privaten Wohnungsbestandes in die Entwicklung zu integrieren.
In diesem Zusammenhang werden auch Angebote wie Pflegedienst oder Sozialstation angestrebt.
Die Ausgestaltung des Grünen Bandes wird im Zuge der weiteren Planungen konkretisiert. Insbesondere sind dabei Aufenthalts- und Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen.
Auch im Rahmen der Freianlagenplanung sind Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit vorgesehen.